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AGB HolidaA Ltd. für Gastgeber/Leistungsträger

1. Definitionen

Gastgeber/Leistungsträger ist der Übernachtungsbetrieb als Auftraggeber für Übernachtungsangebote.
Gast/Reisender ist derjenige, der über das Internetportal von holidaA oder anderen mit holidaA verbundenen Partnern unter Nutzung des Reservierungs- und Buchungssystems eine Übernachtung bucht, reserviert, storniert etc.
Gastgeberübernachtungspreis ist der Preis für die Übernachtung plus Nebenleistungen (Aufbettung, Frühstück, Endreinigung e.t.c.) für die gesamte Übernachtungsdauer, inklusive der Provision.
Provision ist eine von holidaA und Vertriebspartnern erhobene Vertriebsprovision, die sich als %-Anteil plus Mehrwertsteuer vom Gastgeberübernachtungspreis errechnet.
Beratungsgebühr ist eine von holidaA und Vertriebspartnern erhobene Beratungsgebühr, die als Festbetrag pro Buchung auf den Gastgeberübernachtungspreis aufgeschlagen wird.
Gesamtübernachtungspreis ist der Gesamtpreis (Gastgeberübernachtungspreis plus Beratungsgebühr), der vom Gast/Reisenden insgesamt zu zahlen ist.
Stornogebühr ist die Gebühr, die vom Gast/Reisenden bei Stornierung/Kündigung des Übernachtungsvertrages oder bei Nichterscheinen an den Gastgeber/Leistungsträger und holidaA als pauschaler Schadensersatz zu zahlen sind.
Stornobearbeitungsgebühr ist die Gebühr in Höhe von 10 ? plus Mehrwertsteuer, die holidaA für die Bearbeitung von Stornierungen/Umbuchungen und Rücktritten vom Gast/Reisenden verlangt.
Alle Preise und Gebühren verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.

2. Allgemeines/Begriffsbestimmungen

Der Auftraggeber, der Übernachtungsbetrieb, wird nachfolgend "Gastgeber/Leistungsträger" genannt.
holidaA betreibt eine Reihe von Reiseportalen (die wichtigsten sind www.holidaa.de, www.tourisline.de, www.tourisline.com, www.urlaub-auf-dem-bauernhof.de und andere) und hat mit Vertriebspartnern (Reisebüros, Reiseportalen und Zimmervermittlern) Vereinbarungen zum Verkauf der Übernachtungen/Reiseleistungen getroffen. holidaA hat weiterhin mit TourisMarketing Service GmbH, im folgenden ?TMS? genannt, Kooperationsverträge zur Abwicklung aller mit dem Reservierungs- und Buchungsprozess und der Fakturierung/Zahlung verbundenen Aktivitäten abgeschlossen.

TourisMarketing Service GmbH
Zur Schwedenschanze 2
18435 Stralsund
Telefon: +49 (0) 38 31 ? 36 76 90
Telefax: +49 (0) 38 31 ? 36 76 99
e-mail: info@tourismarketing.de
Geschäftsführer: Michael Krenz
Registergericht: Amstsgericht Stralsund
Registernummer: HRB 5686
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a
Umsatzsteuergesetz: DE 226616505

Darüber hinaus hat holidaA mit einer Reihe von regionalen, nationalen und internationalen Reiseportalen und Call Centern sowie mit Reisebüros und Zimmervermittlern Kooperationsverträge abgeschlossen, um Gastgebern/Leistungsträgern, die mit holidaA vertraglich verbunden sind, weitere starke Vertriebskanäle zur multimedialen und konventionellen Präsentation der Leistungsfähigkeit des Gastgebers/Leistungsträgers und zur Gewinnung von Gästen anzubieten.
Die Abwicklung aller mit der Internetpräsentation, Buchung, Reservierung und Fakturierung verbundenen Prozesse wird von professionellen Betreibern, die von holidaA beauftragt wurden, über dessen internationale Gastgeberdatenbank und dessen Reservierungs- und Buchungssystem durchgeführt.
holidaA tritt in der vertraglichen Beziehung ausschließlich als Vermittler zwischen dem Gastgeber/Leistungsträger und dem Gast/Reisenden auf. Insoweit müssen alle Haftungsfragen zwischen den Vertragsparteien (Gastgeber/Leistungsträger und Gast/Reisender) geklärt werden.
In den Ausnahmefällen, in denen holidaA Reisen in eigener Verantwortung veranstaltet, regelt sich das Rechtsverhältnis zwischen holidaA und dem Kunden nach den holidaA Reiseveranstalterbedingungen sowie den §§ 651 a) ff. BGB. Der Kunde wird auf diese vor der Buchung gesondert hingewiesen.

3. Online Präsentation der Bilder und Daten des Gastgebers/Leistungsträgers im Internet (Gastgeberdatendank)

holidaA wird Informationen (Bilder und Daten) zum Übernachtungsbetrieb des Gastgebers/Leistungsträgers aufnehmen und in der Gastgeberdatenbank speichern. Diese Informationen werden im Gastgeberverzeichnis mit den vom Gastgeber/Leistungsträger festgelegten Gesamtübernachtungspreisen, inklusive der Provisionen und Beratungsgebühren, von holidaA und seinen Partnern für die abgeschlossene Vertragslaufzeit über die Portale von holidaA und seinen Kooperationspartnern veröffentlicht. Das gilt für alle vertraglich vereinbarten Preise (Standardpreise, Saisonpreise und Sonderangebote). Die Präsentation erfolgt nach den mit holidaA vereinbarten Regeln.

4. Abschluss des Vertrages zur Präsentation der Gastgeberdaten über die Vertriebskanäle von holidaA (Multimediavertrag)

Mit Unterzeichnung des Multimediavertrags durch den Gastgeber/Leistungsträger und den Vertreter von holidaA tritt der Multimediavertrag in Kraft. Voraussetzung ist, dass der Unterzeichnende des Gastgebers/Leistungsträgers zur Unterschrift berechtigt ist.
Ebenso ist mit Ausfüllen des Online-Auftragsformulars und Anklicken des "Absenden"-Buttons der Multimediavertrag für beide Vertragspartner rechtlich binden.
Der Vertrag tritt mit Datum des Multimediavertrags in kraft.
Es gilt eine jährliche Abrechnung im Voraus mit sofortigem Zahlungsziel. Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von drei Jahren ab Einstellung der Daten und Bildinformationen in die Gastgeberdatenbank bzw. ab Erhalt der Zugangsdaten. Falls nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine schriftliche Kündigung erfolgt, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.
Wahlweise kann ein Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr abgeschlossen werden, dabei erhöht sich der Jahresbeitrag. Falls nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine schriftliche Kündigung erfolgt, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.

5. Best Preis Garantie

Um den Gästen/Reisenden bei der Internetbuchung einer Unterkunft die Entscheidung für die angebotene Unterkunft zu erleichtern, kennzeichnen holidaA und seine Partner in ihren Domains bestimmte Angebote von Übernachtungsbetrieben als Best Preis Garantie Angebote.
Auszug aus den AGB für Gäste/Reisende:
"holidaA und seine Partner verhandeln mit den Gastgebern intensiv über die Preisgestaltung bei den Übernachtungspreisen. Ziel ist es, möglichst günstige Übernachtungspreise dem Gast/Reisenden anzubieten. Mit der Best Preis Garantie versichert holidaA, dass alle Übernachtungspreise, die als Best Preis gekennzeichnet sind, bei anderen Internetportalen mit Reservierungs- und Buchungssystem, die jedem öffentlich zugängig sind, nicht günstiger gebucht werden können. Diese Garantie gilt selbstverständlich nur bei völlig gleichartiger Übernachtungsleistung und bei gleichen Vertragsbedingungen. Sollte der Gast/Reisende am Buchungstag ein günstigeres, rechtsverbindliches Übernachtungsangebot bei einem Internetwettbewerber mit öffentlich zugängigem Reservierungs- und Buchungssystem finden, so garantiert holidaA, dass dem Gast/Reisenden vom Übernachtungsbetrieb bei Antritt des Übernachtungsvertrages der gefundene günstigere Preis angeboten und in Rechnung gestellt wird. Das ist nur dann möglich, wenn der Gast/Reisende am Buchungstag holidaA per Email (info@holidaa.de) über den günstigeren Preis und die Quelle mit einem Screenshot des verbindlichen, günstigeren Angebotes informiert hat.
Sollte vom Übernachtungsbetrieb der günstigere Preis nicht in Rechnung gestellt werden, so erstattet holidaA dem Gast/Reisenden die Differenz nach Beendigung der bei holidaA gebuchten Übernachtung."
Möchte ein Gastgeber/Leistungsträger seine Angebote als Best Preis Garantie kennzeichnen, so verpflichtet er sich künftig diese Best Preis Garantie-Angebote zu Konditionen anzubieten, wie sie oben von holidaA garantiert werden. Der Gastgeber/Leistungsträger tritt somit mit allen Pflichten und Rechten in diese Best Preis Garantie ein.

6. Aufgaben des Gastgebers/Leistungsträgers

Der Gastgeber/Leistungsträger versichert, dass alle Angaben zu seinem Objekt wahrheitsgetreu sind. Er stellt holidaA alle Daten und Bildinformationen unentgeltlich zur Verfügung. Er versichert, dass er die erforderlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte besitzt und gestattet die uneingeschränkte Nutzung für holidaA und seine Kooperationspartner.
Der Gastgeber/Leistungsträger verpflichtet sich, die von holidaA erstellte Präsentation seines Objektes auf die Richtigkeit der Angaben zu überprüfen und etwaige Fehler oder Änderungswünsche unverzüglich mitzuteilen.
Später auftretende Veränderungen am Objekt (z.B. Veränderung der Ausstattung) oder in dessen Umgebung (z.B. Bauarbeiten, Eröffnung einer Diskothek, Schließung von Infrastrukturbetrieben) teilt der Gastgeber/Leistungsträger holidaA unverzüglich mit.
Das Objekt wird vom Gastgeber/Leistungsträger zum vereinbarten Zeitpunkt für den vereinbarten Zeitraum in dem vertraglich beschriebenen und gebrauchstauglichen Zustand an den Gast/Reisenden übergeben.
Das Objekt kann vom Gastgeber/Leistungsträger selbst oder anderweitig belegt werden. Diese Termine müssen unverzüglich holidaA mitgeteilt werden oder in das System eingegeben werden. Sollte es dennoch zu einer Doppelbelegung kommen, hat die Buchung von holidaA Vorrang und muss vom Gastgeber/Leistungsträger bestätigt werden.
Werden vom Gastgeber/Leistungsträger die Nutzungs- oder Eigentumsrechte an dem Objekt auf einen Dritten übertragen, so stellt er sicher, dass sein Nachfolger in alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag eintritt. Der Gastgeber/Leistungsträger wird holidaA die Übertragung der Nutzungs- oder Eigentumsrechte an dem Objekt unverzüglich mitteilen.
Der Gastgeber/Leistungsträger gewährleistet den ordnungsgemäßen Zustand des Objektes und haftet für die Richtigkeit der von ihm gemachten Angaben und das Vorliegen der zugesicherten Eigenschaften.
Gegenüber dem Gast/Reisenden und holidaA haftet der Gastgeber/Leistungsträger für das fristgerechte zur Verfügung stellen des Objektes in vertragsgemäßem und miettauglichem Zustand und dessen Unterhalt.
Der Gastgeber/Leistungsträger wird von holidaA unverzüglich über Reklamationen von Gästen informiert. Der Gastgeber/Leistungsträger verpflichtet sich, diesen unverzüglich abzuhelfen und innerhalb von sieben Tagen Stellung zu nehmen. Geht diese Stellungnahme holidaA nicht innerhalb dieser Frist zu, ist holidaA berechtigt, die Ansprüche des Gastes/Reisenden nach Aktenlage im Sinne eines fairen Interessenausgleiches zu befriedigen und dem Gastgeber/Leistungsträger in Rechnung zu stellen. Der Gastgeber/Leistungsträger haftet für sämtliche Folgen, die sich aus einer Vertragsverletzung ergeben.
Außer in Fällen, in denen holidaA aus diesem Vertrag haftbar ist, stellt der Gastgeber/Leistungsträger holidaA von jeglichen Schadensersatz- und Minderungsansprüchen frei.
Sollte holidaA Gästen Schadensersatz, Rückzahlungen usw. leisten müssen, kann holidaA in vollem Umfang auf den Gastgeber/Leistungsträger zurückgreifen. Eine Haftung für durch Gäste verursachte Schäden kann von holidaA nicht übernommen werden. Diese müssen dem Gastgeber/Leistungsträger direkt durch den Gast/Reisenden ersetzt werden.

7. Aufgaben von HolidaA

In das von holidaA genutzte Reservierungs- und Buchungssystem stellt holidaA alle mit dem Gastgeber/Leistungsträger vereinbarten Informationen, insbesondere die vertraglich vereinbarten Übernachtungsraten ein.
Die Portale, Kataloge, Zeitungen und Zeitschriften, in welchen Daten des Gastgebers/Leistungsträgers und die Übernachtungsraten veröffentlicht werden, können von holidaA frei bestimmt werden. Die Übernachtungsraten sind durch jedweden Gast/Reisenden buchbar. Falls der Gastgeber/Leistungsträger die Übernachtungsrate online pflegen kann, gilt zusätzlich das dort Vereinbarte. Ist eine Pflege der Raten online nicht vereinbart, gilt ausschließlich das in dem Vertrag und das in diesen AGB Vereinbarte.
holidaA übernimmt weiterhin im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit die Bewerbung der Präsentation, die Administration aller Geschäftsprozesse, die Entlohnung der Kooperationspartner (fremde Portale, Call Center, Reisebüros, Zimmervermittler etc.), das Inkasso beim Gast/Reisenden und die Betreuung derjenigen Gäste, die ihr Objekt über holidaA gebucht haben.
holidaA benachrichtigt den Gastgeber/Leistungsträger per E-Mail oder Fax von einer Reservierung, Buchung sowie einem Rücktritt oder Wechsel eines Kunden. Insbesondere bei kurzfristigen Änderungen kann diese Mitteilung auch telefonisch erfolgen. Diese Benachrichtigung ist dann für beide Parteien vertraglich bindend.

8. Reservierungsanfragen und Buchungen/freigegebene Wohneinheiten

Alle über das Reservierungs- und Buchungssystem oder schriftlich, fernmündlich oder über andere elektronische Medien zustande gekommenen Buchungen sind verbindlich für den Gast/Reisenden und den Gastgeber/Leistungsträger. Das gilt ausdrücklich auch, wenn die Reservierung/Buchung/Stornierung ohne Unterschrift über elektronische Medien zustande kommt.
Reservierungsanfragen sind unverbindlich. Die vom Gastgeber/Leistungsträger als freigegebenen online Übernachtungsangebote (Zimmer/Appartements/Häuser) können zu den dort freigegebenen Zeiträumen sowie zu den angegebenen Preisen vom Gast/Reisenden gebucht werden. Eine Freigabe von Zimmern/Appartements/Häusern bedeutet, dass diese vom Reservierungs- und Buchungssystem oder vom holidaA Service Center ohne vorherige Nachfrage beim Gastgeber/Leistungsträger zu den angegebenen Zeiten und Preisen an den Gast/Reisenden vermittelt werden können. Über eine erfolgte Buchung/Reservierung wird der Gastgeber/Leistungsträger und der Gast/Reisende informiert.
Alle Reservierungen, Buchungen oder Freigaben von Wohnungseinheiten werden dem Gastgeber/Leistungsträger grundsätzlich über den vereinbarten Übermittlungsweg (Fax/E-Mail) mitgeteilt.

9. Übernachtungsvertrag und Zahlung

Zum Zeitpunkt des elektronischen Abschlusses der Buchung kommt der Übernachtungsvertrag ausschließlich zwischen dem Gast/Reisenden und dem Gastgeber/Leistungsträger zustande. holidaA handelt lediglich als Erklärungsbote und nicht in eigenem Namen. Es obliegt dem Gastgeber/Leistungsträger, alle zugesagten Leistungen vertragsgemäß zu liefern und alle Ansprüche aus dem Übernachtungsvertrag unmittelbar gegenüber dem Gast/Reisenden geltend zu machen.
Der Gastgeber/Leistungsträger verpflichtet sich, die getätigten Buchungen zu akzeptieren und dem Gast/Reisenden die Unterbringung zu garantieren. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der Gastgeber/Leistungsträger ausgebucht ist, vom Gastgeber/Leistungsträger jedoch versäumt wurde, holidaA die entsprechenden Zeiten als gesperrt zu melden. Umbuchungen auf andere Gastgeber/Leistungsträger sind nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Gastes/Reisenden zulässig. Sollte eine Umbuchung vorgenommen werden, ist der Gastgeber/Leistungsträger zur Übernahme sämtlicher anfallenden Mehrkosten verpflichtet. Der Anspruch von holidaA auf die Provision und Beratungsgebühr bleibt unberührt.
Jede Reservierung wird vom Gastgeber/Leistungsträger bis 18:00 Uhr Ortszeit am Anreisetag gehalten. Es gelten die von holidaA allgemein gültigen Reservierungs- und Zahlungsbedingungen bezüglich Reservierungsrücktritt und Nichterscheinen, die der Gast/Reisende bei der Reservierung akzeptiert. Der Gastgeber/Leistungsträger hat die Möglichkeit, einen Hinweis auf seine eigenen Stornierungsbedingungen in das von holidaA gewählte Buchungs- und Reservierungssystem einstellen zu lassen. Im Falle einer verspäteten Stornierung verpflichtet sich der Gastgeber/Leistungsträger jedoch, die stornierte Übernachtungsmöglichkeit mit anderen Gästen zu belegen soweit eine entsprechende Nachfrage vorliegt.

10. Zahlungsvereinbarung

holidaA hat mit TMS einen Kooperationsvertrag geschlossen. In diesem Vertrag überträgt holidaA die Rechte und Pflichten zum Inkasso und zur Rechnungsschreibung an TMS.
holidaA bietet verschiedene Zahlungsarten an. In jedem Falle erhält der Gastgeber/Leistungsträger von holidaA eine Buchungsbestätigung mit Angabe des Gesamtübernachtungspreises, der Zahlungsvereinbarung, der zu zahlenden Gebühren und Provisionen und detaillierte Informationen über den Gast/Reisenden, inklusive der vollständigen Adresse.

10.1. Zahlung des Gastes/Reisenden direkt an den Gastgeber/Leistungsträger

Der Gast/Reisende zahlt den vereinbarten Gesamtübernachtungspreis direkt an den Gastgeber/Leistungsträger. Dazu erhält der Gastgeber/Leistungsträger von holidaA eine Buchungsbestätigung/Rechnung.
holidaA erstellt eine Provisionsrechnung über die vereinbarte Provision und Beratungsgebühr für den Gastgeber/Leistungsträger. Die Abrechnung der Provisionen und Beratungsgebühren erfolgt monatlich für die jeweils im Vormonat tatsächlich angetretenen Übernachtungen. Es gilt ein sofortiges Zahlungsziel.
Falls nicht innerhalb der Zahlungsfrist gezahlt wird, ist holidaA berechtigt, für jede Mahnung eine Aufwandsentschädigung von ? 5,00 für die ersten beiden Mahnungen und ? 10,00 für die dritte und letzte Mahnung zuzüglich Versandkosten und zuzüglich 1% Verzugszinsen pro Monat und Mehrwertsteuer zu verlangen.
Ist der Gastgeber/Leistungsträger mit mehr als zwei Monatsrechnungen über die Provision und Beratungsgebühr in Verzug, ist holidaA berechtigt, den Gastgeber/Leistungsträger von der weiteren Nutzung der Buchungssysteme auszuschließen.
Die Rechnung wird dem Gastgeber/Leistungsträger per Fax oder per E-Mail zugeschickt. Auf Basis dieser Rechnung ist die Zahlung fällig. Auf Wunsch kann die Rechnung als Papierrechnung gegen eine Gebühr von ? 3,00 plus Mehrwertsteuer per Post zugeschickt werden.
Der Gastgeber/Leistungsträger ist verpflichtet, alle Stornierungen oder sonstigen Buchungsänderungen holidaA sofort, spätestens sieben Tage nach Reiseantritt, über Fax/E-Mail mitzuteilen. Erfolgt die Mitteilung über Stornierungen/Buchungsänderungen nicht innerhalb der Frist von sieben Tagen, so ist die Provision und Beratungsgebühr ohne Abzug fällig, unabhängig, ob der Gast/Reisende erschienen ist.

10.2. Zahlung des Gastes/Reisenden an holidaA gegen Sicherungsschein/Voucher

Der Gast/Reisende zahlt den vereinbarten Gesamtübernachtungspreis direkt an holidaA und erhält nach Zahlungseingang einen Sicherungsschein/Voucher. Dazu erhält der Gastgeber/Leistungsträger von holidaA eine Buchungsbestätigung mit der Garantie, dass holidaA den Gastgeberübernachtungspreis minus Provision, nach Vorlage des Sicherungsscheines/Vouchers, an den Gastgeber/Leistungsträger auszahlen wird.
Nachdem der Gast/Reisende den Sicherungsschein/Voucher bei dem Gastgeber/Leistungsträger als Zahlung der vereinbarten Übernachtung vorgelegt hat, wird der Gastgeber/Leistungsträger holidaA per Mail/Fax oder Post den Gastgeberübernachtungspreis minus Provision in Rechnung stellen. holidaA wird unverzüglich den geforderten Übernachtungspreis an die vereinbarte Bankadresse des Gastgebers/Leistungsträgers überweisen.
Bei Rücktritt oder Nichterscheinen wird holidaA alle vom Gast/Reisenden bis dahin gezahlten Beträge abzüglich der vereinbarten Provision und Beratungsgebühr unverzüglich nach Aufforderung durch den Gastgeber/Leistungsträger an diesen weiterleiten. Eventuelle weitere Stornogebühren werden vom Gastgeber/Leistungsträger direkt beim Gast/Reisenden eingefordert.

10.3. Zahlung der Provision/Beratungsgebühr direkt an holidaA und des Gesamtübernachtungspreises minus Provision an den Gastgeber/Leistungsträger

Der Gast/Reisende zahlt eine Anzahlung in Höhe der vereinbarten Provision und Beratungsgebühr direkt an holidaA. Der Gast/Reisende zahlt den vereinbarten Gastgeberübernachtungspreis minus Provision direkt an den Gastgeber/Leistungsträger. Dazu erhält der Gastgeber/Leistungsträger von holidaA eine Buchungsbestätigung mit Angabe des fälligen Übernachtungspreises. Alle eventuell fälligen Stornogebühren sind direkt zwischen Gast/Reisendem und Gastgeber/Leistungsträger zu regeln.

10.4. Provisionsvereinbarung

Es wird eine Provision nach abgeschlossener verbindlicher Buchung zwischen holidaA Ltd. und dem Gastgeber in folgender Höhe vereinbart:
  • 15 % Provision auf den Gesamtübernachtungspreis
Für gebührenfreie Datenbankeinträge
  • 10 % Provision auf den Gesamtübernachtungspreis
Für gebührenpflichtige Multimediaverträge
  • 2,5 % Provision auf den Gesamtübernachtungspreis
bei online Buchung über die kundeneigene Homepage (besonderer Vertrag notwendig)
Alle Zahlungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

11. Haftungsbeschränkung- und Schadensersatzansprüche

holidaA haftet nur für solche Verluste und Schäden, die auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten oder Unterlassen von holidaA oder seinen Vertragspartnern beruhen. holidaA haftet bei erfolgten Buchungen ausdrücklich nicht für etwaige Schäden oder Verluste, die aus einem Nichterscheinen oder einer verspäteten Stornierung herrühren. Dem Gastgeber/Leistungsträger steht es frei, sich an den Gast/Reisenden zu wenden. Gleiches gilt für etwaige Erfüllungsgehilfen von holidaA oder Dritte.

12. Datenschutz

Der Datenschutz, das heißt für holidaA der Schutz der persönlichen Daten des Gastgebers/Leistungsträgers, hat bei holidaA den höchsten Stellenwert. Um den Schutz Ihrer Daten zu gewährleisten, hat holidaA einen Datenschutzbeauftragten ernannt. holidaA arbeitet grundsätzlich nach den folgenden Bedingungen:
Alle Prozesse werden unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt und von unserem Datenschutzbeauftragten überwacht.
Im Rahmen des Reservierungs- und Buchungsprozesses werden die personenbezogenen/geschäftlichen Daten des Gastgebers/Leistungsträgers erhoben, gespeichert und weitergegeben. Diese personenbezogenen/geschäftlichen Daten werden, soweit zur Bearbeitung erforderlich, Dritten (z.B. Reisebüros, Zimmervermittlern, dritten Portalen, Betreibern von Reservierungs- und Buchungssystemen, Fluggesellschaften etc.) zur Verfügung gestellt. Die personenbezogenen/geschäftlichen Daten des Gastgebers/Leistungsträgers werden auch für die internen Geschäftsprozesse von holidaA und den am Buchungsprozess beteiligten Geschäftspartnern verwendet. holidaA verarbeitet personenbezogene/geschäftliche Daten unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze. Die vom Gastgeber/Leistungsträger erhaltenen personenbezogenen/geschäftlichen Daten (Hotelname, Kontaktperson, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefon-Nummer, Bankverbindung, Beginn und Ende der Verbindung zu holidaA) werden ausschließlich erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit sie für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung der eigenen, wie auch der vermittelten Geschäftsbeziehung erforderlich sind. Hinterlässt der Gastgeber/Leistungsträger falsche Daten, insbesondere bei seinen Kreditkarteninformationen bzw. Kontodaten, ist holidaA befugt, dem Gastgeber/Leistungsträger eine Bearbeitungsgebühr von 20,- ? für den Mehraufwand in Rechnung zu stellen. Davon unbenommen ist holidaA berechtigt, entstandenen Schaden in Rechnung zu stellen. holidaA ist berechtigt, diese Daten an von holidaA beauftragte Partner zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, um den Geschäftsprozess abzuwickeln.
Der Gastgeber/Leistungsträger verpflichtet sich, dass die persönlichen/geschäftlichen Daten, die der Gastgeber/Leistungsträger in die holidaA-Systeme eingibt, aktuell und richtig sind. Falls durch Falscheingaben Schaden (Übernachtung ohne Zahlung, fehlerhafte Finanztransaktionen etc.) entsteht, so haftet der Gastgeber/Leistungsträger für den entstandenen Schaden.
Falls der Gastgeber/Leistungsträger der Meinung ist, dass holidaA sich nicht an diese Regeln gehalten hat oder falls der Gastgeber/Leistungsträger nicht weiter informiert werden will, kann er holidaA eine Email unter info@holidaa.de schicken. Der Gastgeber/Leistungsträger erhält dann umgehend Antwort.

12.1. Newsletter und Werbemails/-faxe

Der Gastgeber/Leistungsträger erklärt sich durch Anklicken des speziellen Buttons zum Abonnement unserer Newsletter und Werbemails/-faxe ausdrücklich damit einverstanden, dass holidaA berechtigt ist, die vom Gastgeber/Leistungsträger erhaltenen Daten für Zwecke der Beratung, Werbung (Newsletter), Marktforschung sowie der holidaA-Angebote zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Diese ausdrückliche Einwilligung kann vom Gastgeber/Leistungsträger jederzeit widerrufen werden, auch nach Beendigung des Vermittlungsverhältnisses. Widerspricht der Gastgeber/Leistungsträger nicht, liegt hierin sein Einverständnis.
Falls der Gastgeber/Leistungsträger der Meinung ist, dass holidaA sich nicht an diese Regeln gehalten hat oder falls der Gastgeber/Leistungsträger nicht weiter informiert werden will, kann er holidaA eine Email unter info@holidaa.de oder ein Fax (siehe Kontakt) schicken. Der Gastgeber/Leistungsträger erhält dann umgehend Antwort.

13. Allgemeines

Der Gastgeber/Leistungsträger erklärt sich damit einverstanden, dass holidaA jederzeit alle oder Teile der sich aus dem Vertrag ergebenen Rechte und Pflichten an eine von holidaA frei bestimmbare dritte Partei überträgt.
Der Gastgeber/Leistungsträger erklärt sich insbesondere damit einverstanden, dass holidaA mit TMS einen Kooperationsvertrag geschlossen hat, in dem die Rechte und Pflichten zum Inkasso und zur Rechnungsschreibung an TMS übertragen werden.
holidaA steht im Fall des Überganges des Vertragsverhältnisses dafür ein, dass der Dritte alle seine Pflichten aus dem übernommenen Vertrag ordnungsgemäß erfüllt.
Für den Fall, dass holidaA von seinem Recht zur Übertragung des Vertragsverhältnisses Gebrauch macht, kann sich der Gastgeber/Leistungsträger innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnis der Übertragung ohne Kosten oder sonstige Nachteile von dem Vertrag lösen.

14. Sonstiges

Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtstand ist, soweit rechtlich zulässig, Stralsund. holidaA behält sich das Recht einer Verlegung des Gerichtstandes vor.
Es gilt nur das schriftlich Vereinbarte. Sämtliche schriftlich durchgeführten Änderungen sind nur wirksam, wenn Sie ausdrücklich von holidaA bestätigt werden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle soll eine angemessene Regelung treten, die - soweit rechtlich zulässig - dem mit der unwirksamen Bestimmung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht.

15. Adresse

holidaA Ltd.
Zur Schwedenschanze 2
18435 Stralsund
Tel.: 0049-3831-367694
Fax: 0049-3831-367699
Email: info@holidaa.de
Geschäftsführer: Michael Behrens
Steuernummer: 2325/248/30637
Amtsgericht Stralsund, HRB 5985

Stand Januar 2009

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