1. Definitionen
Gastgeberübernachtungspreis ist der Preis für die Übernachtung plus Nebenleistungen (Aufbettung, Frühstück, Endreinigung e.t.c.) für die gesamte Übernachtungsdauer, inklusive der Provision.Provision ist eine von holidaA und Vertriebspartnern erhobene Vertriebsprovision, die sich als %-Anteil plus Mehrwertsteuer vom Gastgeberübernachtungspreis errechnet.
Beratungsgebühr ist eine von holidaA und Vertriebspartnern erhobene Beratungsgebühr, die als Festbetrag pro Buchung auf den Gastgeberübernachtungspreis aufgeschlagen wird.
Gesamtübernachtungspreis ist der Gesamtpreis (Gastgeberübernachtungspreis plus Beratungsgebühr), der vom Gast/Reisenden insgesamt zu zahlen ist.
Stornogebühr ist die Gebühr, die vom Gast/Reisenden bei Stornierung/Kündigung des Übernachtungsvertrages oder bei Nichterscheinen an den Gastgeber/Leistungsträger und holidaA als pauschaler Schadensersatz zu zahlen sind.
Stornobearbeitungsgebühr ist die Gebühr in Höhe von 10 € plus Mehrwertsteuer, die holidaA für die Bearbeitung von Stornierungen/Umbuchungen und Rücktritten vom Gast/Reisenden verlangt.
Alle Preise und Gebühren verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.
2. Allgemeines/Begriffsbestimmungen
Der Auftraggeber, der Übernachtungsbetrieb, wird nachfolgend "Gastgeber/Leistungsträger" genannt.Der Auftragnehmer, holidaA Ltd., Stralsund, Deutschland, wird nachfolgend "holidaA" genannt.
Der Reisende, der über das Internetportal von holidaA oder anderen mit holidaA verbundenen Partnern unter Nutzung des Reservierungs- und Buchungssystems eine Übernachtung bucht, reserviert, storniert etc., wird nachfolgend "Gast/Reisender" genannt.
holidaA betreibt diverse Reiseportale (u.a. www.holidaA.de, www.fe-wo.de, www.urlaub-auf-dem-bauernhof.de) und ein professionelles Call Center (im Folgenden "holidaA Service Center" genannt). Darüber hinaus hat holidaA mit einer Reihe von regionalen, nationalen und internationalen Reiseportalen und Call Centern sowie mit Reisebüros und Zimmervermittlern Kooperationsverträge abgeschlossen, um Gastgebern/Leistungsträgern, die mit holidaA vertraglich verbunden sind, weitere starke Vertriebskanäle zur multimedialen und konventionellen Präsentation der Leistungsfähigkeit des Gastgebers/Leistungsträgers und zur Gewinnung von Gästen anzubieten.
Die Abwicklung aller mit der Internetpräsentation, Buchung, Reservierung und Fakturierung verbundenen Prozesse wird von professionellen Betreibern, die von holidaA beauftragt wurden, über dessen internationale Gastgeberdatenbank und dessen Reservierungs- und Buchungssystem durchgeführt.
holidaA tritt in der vertraglichen Beziehung ausschließlich als Vermittler zwischen dem Gastgeber/Leistungsträger und dem Gast/Reisenden auf. Insoweit müssen alle Haftungsfragen zwischen den Vertragsparteien (Gastgeber/Leistungsträger und Gast/Reisender) geklärt werden.
In den Ausnahmefällen, in denen holidaA Reisen in eigener Verantwortung veranstaltet, regelt sich das Rechtsverhältnis zwischen holidaA und dem Kunden nach den holidaA Reiseveranstalterbedingungen sowie den §§ 651 a) ff. BGB. Der Kunde wird auf diese vor der Buchung gesondert hingewiesen.
3. Online Präsentation der Bilder und Daten des Gastgebers/Leistungsträgers im Internet (Gastgeberdatendank)
holidaA wird Informationen (Bilder und Daten) zum Übernachtungsbetrieb des Gastgebers/Leistungsträgers aufnehmen und in der Gastgeberdatenbank speichern. Diese Informationen werden im Gastgeberverzeichnis mit den vom Gastgeber/Leistungsträger festgelegten Gesamtübernachtungspreisen, inklusive der Provisionen und Beratungsgebühren, von holidaA und seinen Partnern für die abgeschlossene Vertragslaufzeit über die Portale von holidaA und seinen Kooperationspartnern veröffentlicht. Das gilt für alle vertraglich vereinbarten Preise (Standardpreise, Saisonpreise und Sonderangebote). Die Präsentation erfolgt nach den mit holidaA vereinbarten Regeln.4. Abschluss des Vertrages zur Präsentation der Gastgeberdaten über die Vertriebskanäle von holidaA (Multimedia-/Vermittlungsvertrag)
Mit Unterzeichnung des Multimedia-/Vermittlungsauftrags durch den Gastgeber/Leistungsträger und den Vertreter von holidaA tritt der Multimedia-/Vermittlungsvertrag in Kraft. Voraussetzung ist, dass der Unterzeichnende des Gastgebers/Leistungsträgers zur Unterschrift berechtigt ist.Ebenso ist mit Ausfüllen des Online-Auftragsformulars und Anklicken des "Absenden"-Buttons der Multimedia-/Vermittlungsauftrag für beide Vertragspartner rechtlich binden.
Der Vertrag tritt mit Datum des Multimedia-/Vermittlungsauftrags in kraft, falls nicht von einem der Vertragspartner innerhalb von 7 Tagen schriftlich der Rücktritt erklärt wird. Die Rücktrittserklärung kann auch elektronisch erklärt werden.
Es gilt eine jährliche Abrechnung im Voraus mit sofortigem Zahlungsziel. Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von drei Jahren ab Einstellung der Daten und Bildinformationen in die Gastgeberdatenbank bzw. ab Erhalt der Zugangsdaten. Falls nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine schriftliche Kündigung erfolgt, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.
Wahlweise kann ein Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr abgeschlossen werden, dabei erhöht sich der Jahresbeitrag. Falls nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine schriftliche Kündigung erfolgt, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.
5. Aufgaben des Gastgebers/Leistungsträgers
Der Gastgeber/Leistungsträger versichert, dass alle Angaben zu seinem Objekt wahrheitsgetreu sind. Er stellt holidaA alle Daten und Bildinformationen unentgeltlich zur Verfügung. Er versichert, dass er die erforderlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte besitzt und gestattet die uneingeschränkte Nutzung für holidaA und seine Kooperationspartner.Der Gastgeber/Leistungsträger verpflichtet sich, die von holidaA erstellte Präsentation seines Objektes auf die Richtigkeit der Angaben zu überprüfen und etwaige Fehler oder Änderungswünsche unverzüglich mitzuteilen.
Später auftretende Veränderungen am Objekt (z.B. Veränderung der Ausstattung) oder in dessen Umgebung (z.B. Bauarbeiten, Eröffnung einer Diskothek, Schließung von Infrastrukturbetrieben) teilt der Gastgeber/Leistungsträger holidaA unverzüglich mit.
Das Objekt wird vom Gastgeber/Leistungsträger zum vereinbarten Zeitpunkt für den vereinbarten Zeitraum in dem vertraglich beschriebenen und gebrauchstauglichen Zustand an den Gast/Reisenden übergeben.
Das Objekt kann vom Gastgeber/Leistungsträger selbst oder anderweitig belegt werden. Diese Termine müssen unverzüglich holidaA mitgeteilt werden oder in das System eingegeben werden. Sollte es dennoch zu einer Doppelbelegung kommen, hat die Buchung von holidaA Vorrang und muss vom Gastgeber/Leistungsträger bestätigt werden.
Werden vom Gastgeber/Leistungsträger die Nutzungs- oder Eigentumsrechte an dem Objekt auf einen Dritten übertragen, so stellt er sicher, dass sein Nachfolger in alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag eintritt. Der Gastgeber/Leistungsträger wird holidaA die Übertragung der Nutzungs- oder Eigentumsrechte an dem Objekt unverzüglich mitteilen.
Der Gastgeber/Leistungsträger gewährleistet den ordnungsgemäßen Zustand des Objektes und haftet für die Richtigkeit der von ihm gemachten Angaben und das Vorliegen der zugesicherten Eigenschaften.
Gegenüber dem Gast/Reisenden und holidaA haftet der Gastgeber/Leistungsträger für das fristgerechte zur Verfügung stellen des Objektes in vertragsgemäßem und miettauglichem Zustand und dessen Unterhalt.
Der Gastgeber/Leistungsträger wird von holidaA unverzüglich über Reklamationen von Gästen informiert. Der Gastgeber/Leistungsträger verpflichtet sich, diesen unverzüglich abzuhelfen und innerhalb von sieben Tagen Stellung zu nehmen. Geht diese Stellungnahme holidaA nicht innerhalb dieser Frist zu, ist holidaA berechtigt, die Ansprüche des Gastes/Reisenden nach Aktenlage im Sinne eines fairen Interessenausgleiches zu befriedigen und dem Gastgeber/Leistungsträger in Rechnung zu stellen. Der Gastgeber/Leistungsträger haftet für sämtliche Folgen, die sich aus einer Vertragsverletzung ergeben.
Außer in Fällen, in denen holidaA aus diesem Vertrag haftbar ist, stellt der Gastgeber/Leistungsträger holidaA von jeglichen Schadensersatz- und Minderungsansprüchen frei.
Sollte holidaA Gästen Schadensersatz, Rückzahlungen usw. leisten müssen, kann holidaA in vollem Umfang auf den Gastgeber/Leistungsträger zurückgreifen. Eine Haftung für durch Gäste verursachte Schäden kann von holidaA nicht übernommen werden. Diese müssen dem Gastgeber/Leistungsträger direkt durch den Gast/Reisenden ersetzt werden.
6. Aufgaben von HolidaA
In das von holidaA genutzte Reservierungs- und Buchungssystem stellt holidaA alle mit dem Gastgeber/Leistungsträger vereinbarten Informationen, insbesondere die vertraglich vereinbarten Übernachtungsraten ein.Die Portale, Kataloge, Zeitungen und Zeitschriften, in welchen Daten des Gastgebers/Leistungsträgers und die Übernachtungsraten veröffentlicht werden, können von holidaA frei bestimmt werden. Die Übernachtungsraten sind durch jedweden Gast/Reisenden buchbar. Falls der Gastgeber/Leistungsträger die Übernachtungsrate online pflegen kann, gilt zusätzlich das dort Vereinbarte. Ist eine Pflege der Raten online nicht vereinbart, gilt ausschließlich das in dem Vertrag und das in diesen AGB Vereinbarte.
holidaA übernimmt weiterhin im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit die Bewerbung der Präsentation, die Administration aller Geschäftsprozesse, die Entlohnung der Kooperationspartner (fremde Portale, Call Center, Reisebüros, Zimmervermittler etc.), das Inkasso beim Gast/Reisenden und die Betreuung derjenigen Gäste, die ihr Objekt über holidaA gebucht haben.
holidaA benachrichtigt den Gastgeber/Leistungsträger per E-Mail oder Fax von einer Reservierung, Buchung sowie einem Rücktritt oder Wechsel eines Kunden. Insbesondere bei kurzfristigen Änderungen kann diese Mitteilung auch telefonisch erfolgen. Diese Benachrichtigung ist dann für beide Parteien vertraglich bindend.
7. Reservierungsanfragen und Buchungen/freigegebene Wohneinheiten
Alle über das Reservierungs- und Buchungssystem oder schriftlich, fernmündlich oder über andere elektronische Medien zustande gekommenen Buchungen sind verbindlich für den Gast/Reisenden und den Gastgeber/Leistungsträger. Das gilt ausdrücklich auch, wenn die Reservierung/Buchung/Stornierung ohne Unterschrift über elektronische Medien zustande kommt.Reservierungsanfragen sind unverbindlich. Die vom Gastgeber/Leistungsträger als freigegebenen online Übernachtungsangebote (Zimmer/Appartements/Häuser) können zu den dort freigegebenen Zeiträumen sowie zu den angegebenen Preisen vom Gast/Reisenden gebucht werden. Eine Freigabe von Zimmern/Appartements/Häusern bedeutet, dass diese vom Reservierungs- und Buchungssystem oder vom holidaA Service Center ohne vorherige Nachfrage beim Gastgeber/Leistungsträger zu den angegebenen Zeiten und Preisen an den Gast/Reisenden vermittelt werden können. Über eine erfolgte Buchung/Reservierung wird der Gastgeber/Leistungsträger und der Gast/Reisende informiert.
Alle Reservierungen, Buchungen oder Freigaben von Wohnungseinheiten werden dem Gastgeber/Leistungsträger grundsätzlich über den vereinbarten Übermittlungsweg (Fax/E-Mail) mitgeteilt.
8. Übernachtungsvertrag und Zahlung
Zum Zeitpunkt des elektronischen Abschlusses der Buchung kommt der Übernachtungsvertrag ausschließlich zwischen dem Gast/Reisenden und dem Gastgeber/Leistungsträger zustande. holidaA handelt lediglich als Erklärungsbote und nicht in eigenem Namen. Es obliegt dem Gastgeber/Leistungsträger, alle zugesagten Leistungen vertragsgemäß zu liefern und alle Ansprüche aus dem Übernachtungsvertrag unmittelbar gegenüber dem Gast/Reisenden geltend zu machen.Der Gastgeber/Leistungsträger verpflichtet sich, die getätigten Buchungen zu akzeptieren und dem Gast/Reisenden die Unterbringung zu garantieren. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der Gastgeber/Leistungsträger ausgebucht ist, vom Gastgeber/Leistungsträger jedoch versäumt wurde, holidaA die entsprechenden Zeiten als gesperrt zu melden. Umbuchungen auf andere Gastgeber/Leistungsträger sind nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Gastes/Reisenden zulässig. Sollte eine Umbuchung vorgenommen werden, ist der Gastgeber/Leistungsträger zur Übernahme sämtlicher anfallenden Mehrkosten verpflichtet. Der Anspruch von holidaA auf die Provision und Beratungsgebühr bleibt unberührt.
Jede Reservierung wird vom Gastgeber/Leistungsträger bis 18:00 Uhr Ortszeit am Anreisetag gehalten. Es gelten die von holidaA allgemein gültigen Reservierungs- und Zahlungsbedingungen bezüglich Reservierungsrücktritt und Nichterscheinen, die der Gast/Reisende bei der Reservierung akzeptiert. Der Gastgeber/Leistungsträger hat die Möglichkeit, einen Hinweis auf seine eigenen Stornierungsbedingungen in das von holidaA gewählte Buchungs- und Reservierungssystem einstellen zu lassen. Im Falle einer verspäteten Stornierung verpflichtet sich der Gastgeber/Leistungsträger jedoch, die stornierte Übernachtungsmöglichkeit mit anderen Gästen zu belegen soweit eine entsprechende Nachfrage vorliegt.
9. Zahlungsvereinbarung
holidaA bietet verschiedene Zahlungsarten an. In jedem Falle erhält der Gastgeber/Leistungsträger von holidaA eine Buchungsbestätigung mit Angabe des Gesamtübernachtungspreises, der Zahlungsvereinbarung, der zu zahlenden Gebühren und Provisionen und detaillierte Informationen über den Gast/Reisenden, inklusive der vollständigen Adresse.9.1. Zahlung des Gastes/Reisenden direkt an den Gastgeber/Leistungsträger
Der Gast/Reisende zahlt den vereinbarten Gesamtübernachtungspreis direkt an den Gastgeber/Leistungsträger. Dazu erhält der Gastgeber/Leistungsträger von holidaA eine Buchungsbestätigung/Rechnung.holidaA erstellt eine Provisionsrechnung über die vereinbarte Provision und Beratungsgebühr für den Gastgeber/Leistungsträger. Die Abrechnung der Provisionen und Beratungsgebühren erfolgt monatlich für die jeweils im Vormonat tatsächlich angetretenen Übernachtungen. Es gilt ein sofortiges Zahlungsziel.
Falls nicht innerhalb der Zahlungsfrist gezahlt wird, ist holidaA berechtigt, für jede Mahnung eine Aufwandsentschädigung von € 5,00 für die ersten beiden Mahnungen und € 10,00 für die dritte und letzte Mahnung zuzüglich Versandkosten und zuzüglich 1% Verzugszinsen pro Monat und Mehrwertsteuer zu verlangen.
Ist der Gastgeber/Leistungsträger mit mehr als zwei Monatsrechnungen über die Provision und Beratungsgebühr in Verzug, ist holidaA berechtigt, den Gastgeber/Leistungsträger von der weiteren Nutzung der Buchungssysteme auszuschließen.
Die Rechnung wird dem Gastgeber/Leistungsträger per Fax oder per E-Mail zugeschickt. Auf Basis dieser Rechnung ist die Zahlung fällig. Auf Wunsch kann die Rechnung als Papierrechnung gegen eine Gebühr von € 3,00 plus Mehrwertsteuer per Post zugeschickt werden.
Der Gastgeber/Leistungsträger ist verpflichtet, alle Stornierungen oder sonstigen Buchungsänderungen holidaA sofort, spätestens sieben Tage nach Reiseantritt, über Fax/E-Mail mitzuteilen. Erfolgt die Mitteilung über Stornierungen/Buchungsänderungen nicht innerhalb der Frist von sieben Tagen, so ist die Provision und Beratungsgebühr ohne Abzug fällig, unabhängig, ob der Gast/Reisende erschienen ist.
9.2. Zahlung des Gastes/Reisenden an holidaA gegen Sicherungsschein/Voucher
Der Gast/Reisende zahlt den vereinbarten Gesamtübernachtungspreis direkt an holidaA und erhält nach Zahlungseingang einen Sicherungsschein/Voucher. Dazu erhält der Gastgeber/Leistungsträger von holidaA eine Buchungsbestätigung mit der Garantie, dass holidaA den Gastgeberübernachtungspreis minus Provision, nach Vorlage des Sicherungsscheines/Vouchers, an den Gastgeber/Leistungsträger auszahlen wird.Nachdem der Gast/Reisende den Sicherungsschein/Voucher bei dem Gastgeber/Leistungsträger als Zahlung der vereinbarten Übernachtung vorgelegt hat, wird der Gastgeber/Leistungsträger holidaA per Mail/Fax oder Post den Gastgeberübernachtungspreis minus Provision in Rechnung stellen. holidaA wird unverzüglich den geforderten Übernachtungspreis an die vereinbarte Bankadresse des Gastgebers/Leistungsträgers überweisen.
Bei Rücktritt oder Nichterscheinen wird holidaA alle vom Gast/Reisenden bis dahin gezahlten Beträge abzüglich der vereinbarten Provision und Beratungsgebühr unverzüglich nach Aufforderung durch den Gastgeber/Leistungsträger an diesen weiterleiten. Eventuelle weitere Stornogebühren werden vom Gastgeber/Leistungsträger direkt beim Gast/Reisenden eingefordert.
9.3. Zahlung der Provision/Beratungsgebühr direkt an holidaA und des Gesamtübernachtungspreises minus Provision an den Gastgeber/Leistungsträger
Der Gast/Reisende zahlt eine Anzahlung in Höhe der vereinbarten Provision und Beratungsgebühr direkt an holidaA. Der Gast/Reisende zahlt den vereinbarten Gastgeberübernachtungspreis minus Provision direkt an den Gastgeber/Leistungsträger. Dazu erhält der Gastgeber/Leistungsträger von holidaA eine Buchungsbestätigung mit Angabe des fälligen Übernachtungspreises. Alle eventuell fälligen Stornogebühren sind direkt zwischen Gast/Reisendem und Gastgeber/Leistungsträger zu regeln.9.4. Provisionsvereinbarung
Es wird eine Provision nach abgeschlossener verbindlicher Buchung zwischen holidaA Ltd. und dem Gastgeber in folgender Höhe vereinbart:
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bei Buchung per Fax oder Telefon |
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bei online Buchung eines freigeschalteten Kontingents |
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bei online Buchung über die kundeneigene Homepage (besonderer Vertrag notwendig) |
Alle Zahlungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
10. Haftungsbeschränkung- und Schadensersatzansprüche
holidaA haftet nur für solche Verluste und Schäden, die auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten oder Unterlassen von holidaA oder seinen Vertragspartnern beruhen. holidaA haftet bei erfolgten Buchungen ausdrücklich nicht für etwaige Schäden oder Verluste, die aus einem Nichterscheinen oder einer verspäteten Stornierung herrühren. Dem Gastgeber/Leistungsträger steht es frei, sich an den Gast/Reisenden zu wenden. Gleiches gilt für etwaige Erfüllungsgehilfen von holidaA oder Dritte.11. Allgemeines
Der Gastgeber/Leistungsträger erklärt sich damit einverstanden, dass holidaA jederzeit alle oder Teile der sich aus dem Vertrag ergebenen Rechte und Pflichten an eine von holidaA frei bestimmbare dritte Partei überträgt.holidaA steht im Fall des Überganges des Vertragsverhältnisses dafür ein, dass der Dritte alle seine Pflichten aus dem übernommenen Vertrag ordnungsgemäß erfüllt.
Für den Fall, dass holidaA von seinem Recht zur Übertragung des Vertragsverhältnisses Gebrauch macht, kann sich der Gastgeber/Leistungsträger innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnis der Übertragung ohne Kosten oder sonstige Nachteile von dem Vertrag lösen.
12. Sonstiges
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtstand ist, soweit rechtlich zulässig, Stralsund. holidaA behält sich das Recht einer Verlegung des Gerichtstandes vor.Es gilt nur das schriftlich Vereinbarte. Sämtliche schriftlich durchgeführten Änderungen sind nur wirksam, wenn Sie ausdrücklich von holidaA bestätigt werden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle soll eine angemessene Regelung treten, die - soweit rechtlich zulässig - dem mit der unwirksamen Bestimmung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht.
Stand Januar 2007









